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Hier veröffentlichen wir Pressemeldungen über die Zawo-Ulm.

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Obdach auf Rädern

Ein Modellprojekt für Ulm, den Alb-Donau-Kreis, Neu-Ulm und die nähere Umgebung. Unser erster von mehreren geplanten Bauwagen ist bezugsfertig:

Start unseres Bauwagenprojektes BAWO

Flyer Download BAWO Flyer

  1. Was können wir mit dem ZAWO-MOBIL anbieten?
    Vorübergehende Unterkunft bei drohender oder bereits bestehender Wohnungslosigkeit zur Verhinderung eines weiteren Abstiegs, in der Regel für 1-6 Monate.
  2. Für wen können wir das ZAWO-MOBIL anbieten?
    Für Menschen in prekären Lebenssituationen, meist Multiproblemlagen, in der Regel mit starken psychi- schen Einschränkungen, z.B. auch nach einem längerem Klinikaufenthalt ohne Wohnmöglichkeit.
  3. Wie kann das Angebot ZAWO-MOBIL aussehen?
    In wohntauglich, komfortabel ausgebauten Bauwagen mit Kochgelegenheit, Heizung, Wasser, Bett, Waschmöglichkeit und Sitzgelegenheit. Diese Wagen können, da mobil, flexibel nach Bedarf an unterschiedlichen Standorten zum Einsatz kommen. Mit bedarfsorientierter, ambulanter Einzel- betreuung durch qualifizierte Fachkräfte.
  4. Was können für Ziele mit dem ZAWO-MOBIL erreicht werden?
    Stabilisierung von besonders prekären Lebens- situationen mit Schwerpunkt rund um das Wohnen. Den Menschen verbesserte Lebensbedingungen aufzeigen, diese individuell gemeinsam erarbeiten und umsetzen. Überführen in reguläre Wohnverhältnisse. Gemeinsam mit ihnen Möglichkeiten erarbeiten zur (Wieder) Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Selbständige Lebensführung mit zumindest weniger Unterstützungsbedarf. Nutzung und Kooperation mit den bestehenden regionalen psychosozialen Netzwerken.

BAWO Ulm - Ein Modellprojekt für Ulm

Soziale Teilhabe Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung.

KONZEPTION

der BAWO Ulm
unter der Trägerschaft der ZAWO Ulm GmbH,
Einsteinstraße 93, 89077 Ulm
Tel. 0731 5521 4853, Fax 0731 5521 4855
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., www.zawo-ulm.de
Geschäftsführung:
Sturmi Strobel 0171 4645030
Frank Hörger 0171 3622748

Inhaltsverzeichnis

  1. Trägerinformation
  2. Einleitung
  3. Einzugsbereich
  4. Personenkreis und Zielgruppe
  5. Leitidee Wohnfähigkeit
  6. Art, Inhalt und Umfang des Betreuungsangebotes
  7. Qualitätskriterien
  8. Sozialraumkompetenz
  9. Dokumentation
  10. Kosten
  11. Kooperationspartner der BAWO Ulm
  12. Das Kleingedruckte zum Schluss

1. Trägerinformation

Das BAWO Ulm Modellprojekt wird von Sturmi Strobel und Frank Hörger geleitet. Beide Geschäftsführer sind seit über zwanzig Jahren mit der psychosozialen Versorgungslandschaft bestens vertraut und vernetzt. Kurze Wege bei auftretenden Schwierigkeiten und persönliche Verantwortung sind gewährleistet.

2. Einleitung

Es freut uns sehr, dass wir nun endlich mit dem Bauwagenprojekt starten können, weil wir auch sehr stolz darauf sind, dass wir diese für die Region einzigartige Projektidee umsetzen wollen.

„Zupackende Sozialarbeit“: Dieser Leitfaden prägt uns jetzt schon seit über zwanzig Jahren im Rahmen der rechtlichen Betreuungsarbeit.

Wir reagieren auf die bereits vorhandenen und noch entstehenden Hilfebedarfe, indem wir in unserer Angebotspalette mehrere Dienstleistungen zusammenführen. (Siehe auch 11. Kooperationspartner) Durch diese Zusammenarbeit sichern wir die Umsetzung der Maxime „ambulant vor stationär“, „Dezentralisierung“ und das immer mit der Intension, dass die Hilfen auch bei den Menschen ankommen muß.

Transparenz und schnelle Entscheidungsmöglichkeiten sind dafür zwingend. Stationäre Aufenthalte können dadurch vermieden werden.

3. Einzugsbereich

Der Einzugsbereich der BAWO Ulm erstreckt sich auf die Stadt Ulm, den Alb-Donau-Kreis, Neu-Ulm und die nähere Umgebung.

4. Personenkreis und Zielgruppe

Zielgruppe der BAWO Ulm sind volljährige Menschen mit einer dauerhaften Erkrankung oder Menschen, die von einer Behinderung oder Erkrankung bedroht sind im Sinne der §§ 53,54 ff. SGB XII, insbesondere:

  • Menschen mit einer wesentlichen psychischen Behinderung
  • von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen

5. Leitidee Wohnfähigkeit

Das Bauwagenwohnen soll den Bewohnern als sozialer Trainingsraum und soziale Trainingsituation dienen. Es soll ein niederschwelliges Angebot darstellen, kurzfristig zur Verfügung stehen und lösungsorientiert mit einer definierten Höchstverweildauer von bis zu sechs Monaten zur Verfügung stehen. Handlungsprinzipien sind dabei:

  • Orientierung an den Interessen und am Willen der Bewohner/innen
  • Konzentration auf die Ressourcen der Bewohner/innen
  • Zielgruppen und bereichsübergreifende Sichtweise
  • Unterstützung von Eigeninitiative und Selbsthilfe der Bewohner/innen
  • Kooperation und Koordination mit allen Beteiligten

Das Bauwagenwohnen stellt somit beim Umgang mit drohender Obdachlosigkeit für den unter Punkt 4. genannten Personenkreis eine Alternative zum herkömmlichen System dar und ist somit ein Einstieg und erster Schritt um Sicherheit zu geben und zu erlangen um weitere Angebote in Angriff zu nehmen.

Im Unterschied zu anderen Wohnformen muss man beim Ansatz des Bauwagenwohnens nicht durch verschiedene Ebenen der Unterbringungsformen qualifiziert werden, sondern die Bewohner können direkt in eine „eigene Wohnung“ ziehen und die Unterstützung wird dann bedarfsgerecht den Bewohnern kontinuierlich angeboten.

Dieses Angebot erfolgt durch die BAWO Ulm in Anlehnung an den Housing First Ansatz, zur Vermeidung eines Drehtüreffektes und ist somit eine Win Win Situation für das Klientel, die Einrichtung und den Kostenträger.

6. Art, Inhalt und Umfang des Betreuungsangebotes

Das Bauwagenwohnen orientiert sich an den Grundsätzen des Ambulant Betreuten Wohnen, hat aber als Besonderheit die bindende Verknüpfung von angebotenem Wohnraum (Bauwagen) und pädagogischer Begleitung (ABW).

Insbesondere geht es uns längerfristig um die Verbesserung der Lebenssituationen von Menschen mit Behinderung zur vollen und wirksamen Teilhabe an der Gesellschaft (UN-Behindertenrechtskonvention), weiterhin um eine ansprechende Umgebung, gute Kontrollmöglichkeiten, die Förderung der Vielfalt flexibler Wohnkonzepte, sowie das unmittelbare Reagieren auf Bedarfe, das Bereitstellen von Notfallplätzen, sowie die Schaffung von Kooperationsmöglichkeiten zwischen der Uniklinik und weiteren Einrichtung in der psychosozialen Versorgungslandschaft.

Durch das enge Betreuungsangebot und das kontinuierliche Aufsuchen durch Mitarbeiter während der Verweildauer im Bauwagenwohnen ist die Sicherheit in diesem Angebot gewährleistet. Gleichzeitig kann das Bauwagenwohnen jederzeit durch die Rückführung auf den Stammparkplatz Einsteinstr.93, 89077 Ulm beendet werden.

Aus der angebotenen Wohnform ergibt sich ein niederschwelliger pädagogischer Einstieg in das Hilfsangebot. Je nach individueller Ausgangssituation wird die Methodik und intensität der Betreuung angepasst, um eine dem allgemeinen Standard entsprechende Wohnfähigkeit wiederherzustellen und zu erhalten.

Bei Erreichen der Wohnfähigkeit und einem bevorstehenden Auszug aus der BAWO Ulm, kann durch die Zusammenarbeit mit der ZAWO Ulm GmbH auch ein Übergang in eine übliche Wohnform bei Bedarf angeboten werden. Das verbindlich vereinbarte Betreuungsangebot bezieht sich auf ein breites Spektrum an Hilfestellungen:

  • im Bereich Wohnen (bspw. Wohnungsführung, Hauswirtschaftstraining)
  • zur sozialen Integration (bspw. Strukturplanung, Mobilisierung, Alltagsbewältigung)
  • zur Vermittlung von Grundkompetenzen der Wohnfähigkeit (bspw. Integration in ein bestehendes Umfeld, gesellschaftliche Anforderungen).

Es handelt sich um eine vorwiegend aufsuchende Betreuung und Begleitung im Rahmen der ambulanten Eingliederungshilfe.

Insgesamt ist das Bauwagenwohnen ausgelegt als kurzfristige Hilfe für einen Zeitraum von drei Monaten bis zu einem halben Jahr.

Der pädagogische Inhalt des Ambulant Betreuten Wohnens für erwachsene Menschen mit Behinderung wird von Mitarbeiter/innen mit fundierter Ausbildung als Diplomsozialpädagogen/innen, Diplomsozialarbeiter/ innen, sowie von vergleichbar qualifizierten Mitarbeiter/ innen durchgeführt und verantwortet. Unterstützt werden die pädagogischen Fachkräfte durch Assistenzkräfte.

Der fachliche Standard sind regelmäßige Teambesprechungen, ebenso wie regelmäßige Supervisionen und Weiterbildungen. Die BAWO Ulm ist eine Tochter der ZAWO Ulm GmbH, welche in der Trägergemeinschaft des GpV Ulm mitarbeitet.

8. Sozialraumkompetenz

Die BAWO Ulm verfügt über langjährige Erfahrung in der Arbeit mit der Zielgruppe. Wir haben hohe Kenntnisse über Träger von sozialen Hilfen und Kostenträgern vor Ort. In der psychosozialen Versorgungslandschaft sind wir weitreichend vernetzt.

Mit den bisherigen ZAWO Angeboten sind wir in allen fünf Sozialräumen der Stadt Ulm präsent und mit den Gegebenheiten vor Ort bestens vertraut, haben Fachkenntnisse über die Gegebenheiten im Alb-Donau-Kreis und sind in Neu-Ulm bestens vernetzt.

9. Dokumentation

Die Dokumentation der Leistungserbringung erfolgt nach den üblichen Kriterien. Die mit dem Ambulant Betreuten Wohnen und der weiteren Betreuung anfallenden Nachweise werden bei Bedarf dem Kostenträger zur Verfügung gestellt.

10. Kosten

Folgende Module werden angeboten:

Wochenweise/Monatsweise Miete der Bauwagen Optional mit

  • Grundreinigung
  • Hauswirtschaftsversorgung
  • Ambulant betreutem Wohnen
  • intensiver sozialpädagogischer Begleitung

Grundlage der Tätigkeit der BAWO Ulm könnte auch eine Leistungs- und Vergütungsvereinbarung nach § 75 Abs.3 SGB Xii zum Ambulant Betreuten Wohnen gemäß §53,54 ff. SGB XII zwischen der BAWO Ulm und der Stadt Ulm sein.

11. Kooperationspartner der BAWO Ulm

Wir arbeiten eng mit MiA (Menschliche Hilfe im Alltag), Einsteinstr.93, 89077 Ulm, zusammen, die unser Klientel bei Bedarf in der Hauswirtschaftsversorgung, bei haushaltsnahen Dienstleistungen und in der Alltagsbegleitung unterstützt.

Im Rahmen von Umzügen, Wohnungsauflösungen, Reparaturen und weiteren Hausmeisterdiensten haben wir mit der BEGU GbR, Magirusstr.16, 89077 Ulm bisher gut zusammen gearbeitet.

Weitere Kooperationspartner sind alle Mitglieder des Gemeindepsychiatrischen Verbundes (GpV), sowie im Steuerungsgremium des GpV Alb-Donau-Kreis.

12. Das Kleingedruckte zum Schluss

Gesetzliche Grundlage ist das BTHG (Bundesteilhabegesetz), dessen wesentliche Änderungen zum 01.01.2020 in Kraft getreten sind.

Es geht in diesem Gesetz um Antragsleistungen zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderung. Eine zentrale Neuregelung ist das Wunsch- und Wahlrecht, dass Menschen mit Behinderung selbst bestimmen, wo und wie sie leben wollen.

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